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BSG, 13.02.2017 - B 12 R 52/16 B |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 157/17 Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil von Seiten der Klägerin eingelegte Beschwerde hat das BSG mit Beschluss vom 13. Februar 2017 (B 12 R 52/16 B) als unzulässig verworfen, nachdem diese von Seiten der - anwaltlich vertretenen - Klägerin nicht begründet worden war.
Nach Erlass des o.g. BSG-Beschlusses im Verfahren B 12 R 52/16 B hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 15. März 2017 eine Wiederaufnahme des vorliegenden Verfahrens beantragt.